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Welche Brandsysteme bieten wir

pfl 180

Brandwarnsysteme

Gefahr in sicht ?
Unsere systeme reagieren sofort für Sie !

 

 

 

Einbrecher werden immer erfinderischer und kennen viele Methoden, um sich Zugang zu Gebäuden und fremdem Eigentum zu verschaffen. Unser Ansporn ist es, mit unseren Partnern, uns auch immer wieder neu zu erfinden!

 

DENN KRIMINELLE DIE ERFOLG HATTEN KOMMEN WIEDER !

 

Erleben Sie Sicherheit neu. Mit unseren intelligenten Systemen!

 Unsere Erfahrungen Unternehmen auszurüsten ( auch in Ihrer Nähe ), in Kombination mit Ihren Anforderungen und Wünschen, lassen Sie, Ihre Mitarbeiter beruhigt schlafen. Um Ihr Eigentum, Personen und Werte zu schützen, sollten Sie in jedem Fall mehr unternehmen, als nur die Alarmglocken schrillen zu lassen. Wir bieten multifunktionale Systeme, die sich flexibel auf unterschiedlichste Anforderungen einstellen lassen und dabei denkbar einfach zu bedienen ist. Durch die Verwendung von Cloud-Diensten, Endbenutzer-Apps und einer dedizierten Software-Suite stehen unsere Systeme europaweit an vorderster Front der modernen Einbruchs- und Brandwarnerkennung.

Unser Systeme - viele Möglichkeiten
Arbeiten für Sie wie ein zusätzlicher Mitarbeiter

♦ 24h am Tag, jede Woche, das gesamte Jahr ( auch Sonn-und Feiertage )
♦ Überwacht in Echtzeit jeden abgesicherten Raum gleichzeitig
♦ Wie ein Securitymitarbeiter gegen Überfall, Belästigung, Bodrohung, und sogar bei ärztlichen Notfällen
♦ Gibt Meldungen ( Einbruch, Störung, Status, Informationen … ) über eine APP auf Ihr Smartphon
♦ Aktivieren und deaktivierung durch App
♦ Speichert jede Aktion in einer 256 Bit gesicherten Cloud
♦ Reagiert innerhalb von Sekunden mit Weiterleitung aller Informationen an Notrufserviceleitstelle
♦ Gibt den Zugang nur an berechtigten Personen mit Kalenderfunktion frei
♦ Audio-und Sprachverifikation durch unsere Notrufserviceleitstelle

Beka Brandwarnsystem
Ajax Brandschutz

Verkabelt

Brandwarnsystem verkabelt

Funk

Brandwarnsystem Funk

Standalone

Brandwarnsystem Standalone

Leasing

Leasing

Cloud

Clou

Fernwartung

Fernwartung

Ihre Vorteile und Kostenersparnis

♦ 24h am Tag, jede Woche, das gesamte Jahr ( auch Sonn-und Feiertage ) ♦ Überwacht in Echtzeit jeden abgesicherten Raum gleichzeitig auf Rauch, Brand, Kohlenmonoxid, Gas ♦ Wie ein Securitymitarbeiter gegen Überfall, Belästigung, Bodrohung, und sogar bei ärztlichen Notfällen ♦ Gibt Meldungen ( Rauch, Feuer, Gas, Störung, Status, Informationen ... ) über eine APP auf Ihr Smartphon ♦ Aktivieren und Deaktivierung durch App ♦ Speichert jede Aktion in einer 256 Bit gesicherten Cloud ♦ Reagiert innerhalb von Sekunden mit Weiterleitung aller Informationen an Notrufserviceleitstelle
Brandmeldekonzept
Das Konzept der Brandmeldeanlage bildet quasi das Fundament der Planung des anlagentechnischen Brandschutzes. Obwohl die DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb seit 2003 die Erstellung eines Brandmeldekonzeptes als Voraussetzung für die Planung verbindlich vorgibt, wird dieser an sich recht einfache Schritt in der Praxis immer wieder übersprungen, was regelmäßig zu Problemen beim Betrieb und bei der Abnahme der Anlagen führt. Viele Planer berufen sich darauf, dass der Nachweis zum baulichen Brandschutz bereits alle erforderlichen Angaben enthält. Das entspricht aber nur in seltenen Fällen der Realität. Brandschutznachweise legen üblicherweise nur fest, ob eine Brandmeldeanlage installiert werden soll, und äußern sich vielleicht noch zum Überwachungsumfang und zu notwendigen Steuerfunktionen. Im Brandmeldekonzept müssen aber auch die speziellen Anforderungen des Betreibers, die besonderen betrieblichen Umgebungsbedingungen und eventuelle Anforderungen des Gebäudeversicherers berücksichtigt werden.

Das Brandmeldekonzept muss mindestens folgende Angaben enthalten:
♦ Angaben zum Objekt, zum Bauherrn und zum Betreiber ♦ Schutzziele ♦Umfang der automatischen Überwachung ♦ Maßnahmen zur Falschalarmvermeidung ♦ Art der Fernalarmierung ♦ Art der internen Alarmierung ♦ Alarmorganisation ♦ Anforderungen an die Dokumentation ♦ Anforderungen an Wartung, Instandsetzung und erforderliche Prüfungen
Planung
Die Planung der Brandmeldeanlage umfasst im Wesentlichen die Festlegung der zu überwachenden Räume, die Auswahl und Platzierung der erforderlichen Melder und Signalgeber, die Bildung von Meldebereichen und Meldergruppen, die Auswahl der Anlagentopologie, die Festlegung der Standorte für die Zentrale(n) und die Feuerwehrperipherie, die Beschreibung der Anforderungen an den Funktionserhalt im Brandfall und die Erstellung einer Matrix für die Brandfallsteuerungen.
Überwachungsumfang
Der Sicherungsbereich umfasst die Teile des Gebäudes, die mit automatischen Brandmeldern überwacht werden. Der Überwachungsumfang ergibt sich entweder bereits aus dem Brandschutzkonzept oder aus dem Konzept der Brandmeldeanlage. Über die Anforderungen der Baugenehmigung oder des Versicherers hinaus steht es dem Betreiber selbstverständlich frei, weitere Räume und Bereiche in die Überwachung einzubeziehen. Die DIN 14675 unterscheidet hinsichtlich des Überwachungsumfanges vier Kategorien.

Kategorie 1: Vollschutz
In der Kategorie 1 werden alle Bereiche und Räume des Gebäudes mit automatischen Brandmeldern überwacht. Hierzu gehören auch Zwischendecken und Zwischenböden, Kanäle und Schächte sowie Be- und Entlüftungsanlagen. Von der Überwachung ausgenommen werden Räume mit nur geringen Brandlasten. Hierzu zählen Wasch-und Toilettenräume, in denen keine brennbaren Vorräte gelagert werden, nicht zugängliche Kabelkanäle und Kabelschächte mit feuerbeständiger Abtrennung, Laderampen im Freien, Räume mit automatischen Feuerlöschanlagen, deren Auslösung an die BMA gemeldet wird sowie Zwischendecken und Zwischenböden, wenn festgelegte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wasserlöschanlagen (Sprinkler) lösen erst bei hohen Temperaturen aus und können Brände in der Entstehungsphase nicht erkennen. Deshalb wird trotz der normativ zulässigen Ausnahme für gesprinklerte Bereiche mit einer erhöhten Personengefährdung (z.B. In Verkaufs- oder Versammlungsstätten) häufig eine zusätzliche Überwachung mit Rauchmeldern gefordert.

Kategorie 2: Teilschutz
Die Kategorie 2 (Teilschutz) kommt dann zum Einsatz, wenn die Gefährdung nur in bestimmten Bereichen des Objektes besteht. Die Trennung zwischen den überwachten und den nicht überwachten Bereichen muss mindestens aus einer feuerbeständigen Wand oder einer feuerbeständigen Decke bestehen. Innerhalb des überwachten Bereiches erfolgt die Projektierung wie in der Kategorie 1.

Kategorie 3: Schutz der Fluchtwege
Die Kategorie 3 bietet das niedrigste Sicherheitsniveau und stellt die geringsten Anforderungen. Die Überwachung mit automatischen Meldern beschränkt sich hier auf die Treppenräume und Flure sowie auf Räume, die an die Fluchtwege angrenzen und in denen ein Entstehungsbrand von anwesenden Personen nicht rechtzeitig erkannt wird. Hierzu zählen Archive, Lager und Technikräume. Die Einbeziehung weiterer Räume ist selbstverständlich zulässig.

Kategorie 4: Einrichtungsschutz
Die Kategorie 4 – der Einrichtungsschutz – geht über die Basisschutzziele des baulichen Brandschutzes hinaus und umfasst den Schutz von hochwertigen Gütern oder technischen Anlagen mit hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit. Die Brandmelder werden dabei innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der zu schützenden Objekte platziert. So können beispielsweise in Rechenzentren Entstehungsbrände innerhalb eines EDV-Schrankes sehr früh erkannt und eine weitere Ausbreitung durch die einfache Abschaltung der überhitzten Komponente verhindert werden. Der Einrichtungsschutz wird immer zusammen mit der Raumüberwachung nach Kategorie 1, 2 oder 3 angewandt.
DIN VDE V 0826-2 Brandwarnanlagen
Diese Vornorm legt die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Systemen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen fest. Die örtliche Warnung erfolgt durch Signalisierungseinrichtungen. Die Auslösung der Warnsignale kann durch automatische Melder oder Handfeuermelder erfolgen. Anlagen, die bauaufsichtlich oder von anderen Genehmigungsstellen gefordert werden, sind nach dieser Vornorm zu planen, zu installieren und zu betreiben, soweit nicht behördlich Abweichendes vorgeschrieben ist. Auflagen aus dem Baugenehmigungsbescheid, ggf. dem darin aufgenommenen Brandschutzgutachten/konzept sind zu berücksichtigen. Einsatzgebiete von Systemen zur Branderkennung mit örtlicher Warnung sind insbesondere Bauten mit besonderem Personenrisiko, z. B. - Kindertagesstätten, - Heime, - Schulen, - Beherbergungsstätten (bis 60 Betten), - besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte, sofern diese bauordnungsrechtlich gem. Sonderbauverordnung behandelt und eingestuft werden. Der Betrieb ist mit der organisatorischen Signalisierungsbehandlung und den Evakuierungsmaßnahmen abzustimmen. Bauordnungsrechtliche Anforderungen sind zu beachten. In dieser Vornorm wird eine Anlagenkonfiguration mit ausgesuchten EN 54-Komponenten beschrieben. Die einzelnen Komponenten weisen die Leistungsdetails auf, die für das Schutzziel relevant sind. Die Realisierung dieses Brandwarnkonzeptes erfolgt meist über eine funkbasierte Brandwarnanlage
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