DER WANDEL DES DEUTSCHEN TELEFONNETZES BEGINNT JETZT !!
Sichere Übertragungen von Gefahrenmeldungen auch in Zukunft
DIE SITUATION
Unter dem Slogan „Wir bauen das Netz der Zukunft“ rüstet die Deutsche Telekom das komplette Telefonnetz in Deutschland auf Komponenten um, die alle nach einem einheitlichen Prinzip funktionieren – dem Internet Protokoll (IP). Die bisher eingesetzte Technik wird den zukünftigen Ansprüchen nicht mehr gerecht und wird wohl schon bald von Herstellern und Lieferanten der Netzinfrastruktur nicht mehr unterstützt werden. Nach aktuellen Planungen wird spätestens Ende 2018 das Netz bundesweit komplett auf die neue Zukunftstechnologie; auf das „Next Generation Network“ (NGN) umgestellt sein. Die Erweiterung und Erneuerung des Netzes ist bereits im vollen Gang.
DER TECHNISCHE UNTERSCHIED
Im Next-Generation-Network werden Dienste wie z.B. Telefonie, Internet und Fernsehanschluss (IP-TV) über ein IP-basiertes Netzwerk betrieben. Die einzelnen Dienste werden dann nicht wie bislang üblich mit mehreren unterschiedliche Verfahren und auf unterschiedlichen Leitungen übertragen, sondern im Netzwerk in Form von IP-Paketen übermittelt. Herkömmlichen Festnetzanschlüsse besitzen derzeit noch eine höhere Zuverlässigkeit als NGN-basierte Anschlüsse. Zudem funktionieren sie auch bei Ausfall des Hausstromnetzes, sofern ein geeignetes, leitungsgebundenes Gerät eingesetzt wird. Aus diesem Grund werden bislang überwiegend notspeiseberechtigte Festnetzanschlüsse (analog oder ISDN) im Bereich der Gefahrenmeldetechnik genutzt.
DIE KONSEQUENZ
Diese Umstellung der Netzinfrastruktur auf IP-basierte Technik hat weitreichende Auswirkungen auf Anwendungen und Dienste welche nicht direkt mit Sprachtelefonie zu tun haben. Hierzu zählen unter anderem Einbruch- und Brandmeldeanlagen, Hausoder Aufzugnotrufsysteme. Wurden diese Anwendungen bisher auf analogen oder digitalen ISDN-Anschlüssen betrieben, müssen sie nun für die neue IP-Welt fit gemacht werden. Denn nur wenn die Endgeräte IP-fähig sind, kann die volle Funktionsfähigkeit am IP basierten Anschluss gewährleistet werden.
■ Datenprotokolle, wie sie seit Jahrzehnten für die Alarmübertragung aus Einbruchund Brandmeldeanlagen genutzt werden, werden zum Teil nicht mehr unterstützt.
■ Umgestellte analoge Anschlüsse übertragen Meldungen aus Gefahrenmeldeanlagen entweder gar nicht mehr, oder nicht mehr zuverlässig.
■ Die vom DSL-Endgerät zur Verfügung gestellten analogen Teilnehmeranschlüsse/ Ports (a/b) und je nach Ausführung möglicherweise auch ein ISDN-Teilnehmeranschluss/ Port (S0) können nicht genutzt werden. Es handelt sich hier nicht um echte, sondern nur um softwaremäßig nachgeahmte Schnittstellen.
■ Bei Nutzung dieser emulierten Ports müssen die bestehenden Signale digitalisiert und auf der Empfängerseite wieder zurückgewandelt werden. Treten dabei oder während der Übermittlung Störungen oder Laufzeitproblematiken durch die paketorientierte Übermittlung im IP-Netz auf, ist eine störungsfreie Übertragung nicht mehr möglich.
■ Bei Nutzung dieser Ports kann deshalb keine funktionale Garantie übernommen werden. Im Einzelfall kann eine solche Nutzung der Ports sporadisch unmöglich sein. Im schlimmsten Fall kann dies bis zum Totalausfall der Übertragungsstrecke über diese Ports eskalieren. Bei ISDNÜbertragungsgeräten ist von einem Totalausfall auszugehen, da das notwendige X. 75 Protokoll typischerweise nicht mehr unterstützt wird.
■ Es besteht darüber hinaus keine Sicherheit im Hinblick auf Blockade- oder Sabotageüberwachung der Übertragungseinrichtung.
■ Je nach sicherheitsrelevanter Einstufung der Gefahrenmeldeanlage ist es möglich, dass zukünftig ein s.g. Ersatzweg sichergestellt werden muss. Diese Anforderung ergibt sich aus der Situation, dass i.d.R. kein Provider eine gesicherte Datenübertragung über TCP/IP garantiert. Deshalb besteht in VdS Klasse A, B und C Anlagen die Forderung nach einer zweiten, völlig unabhängigen Übertragungsstrecke. Diese kann nur über GSM- oder GPRS-Verbindungen sichergestellt werden.
■ Nach der entsprechenden VdS-Richtlinie 2311 „Planung und Einbau“ muss sichergestellt sein, dass der zweite Übertragungsweg im Bereich des gesicherten Objektes nicht aus dem als Hauptübertragungsweg genutzten IP-Netz gebildet wird (d.h. als Ersatzweg entfallen am Router die Anschlüsse a/b und S0).
■ Ein weiterer Grund für eine redundante Übertragung ist die Tatsache, dass die genutzten Router typischerweise nicht notstromgestützt sind. Dadurch ist im Falle eines Netzausfalles keine Übertragung über das Breitbandnetz mehr möglich.
■ Sowohl der VdS (VdS Schadenverhütung GmbH), als auch der BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.) weisen in ihren Informationsschriften auf diese Sicherheitsdefizite hin und empfehlen, bzw. fordern den Einsatz entsprechender Übertragungstechnik.
DIE LÖSUNG
■ Von einer Nutzung dieser emulierten Ports muss dringend abgeraten werden.
■ Die bestehenden Sicherheitslücken und die technisch bedingten Einschränkungen lassen an diesen Ports keine Nutzung von Übertragungseinrichtungen unter sicherheitsrelevanten Bedingungen zu.
■ Die Router sind i.d.R. nicht notstromversorgt. Bei einem Stromausfall ist keine Übertragung der Notruf- oder Alarmmeldung möglich.
■ Eine Blockade- oder Sabotageüberwachung des Übertragungsweges ist nicht mehr gegeben.
■ Sofern Ihr Übertragungsgerät Sprachübertragung anbietet, ist diese über die Routerports im Rahmen der o.g. Einschränkungen möglich.
■ IP-Converter greifen die vorhandenen Datentelegramme auf und setzen diese in IP-fähige Protokolle um.
■ Der finanzielle und technische Aufwand entspricht aber dem eines Komplettaustausches des Übertragungsgerätes.
■ IP-Converter/Adapter arbeiten sehr häufig mit einem einfachen Steckernetzteil. Dieses ist nicht notstromgestützt. Im Falle eines Hausstromausfalles wird ein solcher Converter nicht mehr funktionieren und eine Alarmmeldung kann nicht übertragen werden. Sollte eine Notstromversorgung vorhanden sein, muss diese regelmäßig gewartet werden. Durch diesen Mehraufwand fallen zusätzliche laufende Kosten an.
■ Sollte Ihr Übertragungsgerät Sprachübertragung anbieten, kann diese bei Einsatz eines IP-Converters nicht mehr genutzt werden. Die a/b-Leitung des Übertragungsgeräts wird durch den IP-Converter belegt und steht für weitere Funktionen damit nicht zur Verfügung.
■ Sie haben nach Installation eines solchen Converters immer noch ein veraltetes Übertragungsgerät, das nicht mehr dem aktuellen Standard entspricht.
■ Sie haben ein zusätzliches Gerät in der Übertragungskette, welches ausfallen oder zu Störungen führen kann
■ IP-Converter/Adapter sind nicht durch den VdS anerkannt.
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