Oft dringen Einbrecher in Garagen ein, um von dort über die Verbindungstür in das Wohnhaus einzubrechen, aber auch, um aus der Garage Gegenstände zu entwenden.
Bei einem Neubau sollten Sie prüfen, ob eine Tür zwischen Garage und Wohnhaus bzw. Garten unbedingt benötigt wird. Außerdem sollten Sie sich fragen, ob Garagenfenster wirklich erforderlich sind. Diese bieten nämlich eine zusätzliche Einstiegsmöglichkeit.
Durch den Einbau eines geprüften einbruchhemmenden Garagentores nach der bis September 2011 gültigen DIN V ENV 1627 (mindestens der Widerstandsklasse (WK) 2) erhält man einen guten Einbruchschutz. Diese Tore wurden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt.
Die Neufassung der Norm (DIN EN 1627) gilt nicht für Tore!
Einbruchhemmende Tore können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie nach der Anleitung des Herstellers fachgerecht eingebaut werden. Auf die Aushändigung einer Montageanleitung sollte bestanden werden.
Zusätzlich sollten Sie auf folgende Kennzeichnungen achten:
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So gekennzeichnete Tore unterliegen einer neutralen Qualitätsüberwachung.
Sicherungsmaßnahmen
Bei einer nachträglichen Sicherung des Garagentors bleibt häufig die Beplankung des Tores eine Schwachstelle.
Verriegelung und Konstruktion
Schwingtore sollten mit einer speziellen stabilen Stangenverriegelung ausgestattet werden. Die Beplankung des Tores darf von außen nicht zu entfernen sein. Der Profilzylinder sollte geschützt eingebaut werden.
Tür zwischen Garage und Wohnhaus: Achtung Brandschutz!
Bei der Verbindungstür zwischen Garage und Wohnhaus muss es sich in der Regel um eine zugelassene Brandschutztür handeln. An solchen Türen dürfen nachträglich so gut wie keine Veränderungen mehr vorgenommen werden, obwohl es unter dem Gesichtspunkt der Einbruchhemmung erforderlich wäre.