Gerichtsverwertbarkeit digitaler Bilder aus Videoüberwachungskameras
Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist ein elementarer Bestandteil der deutschen Strafverfahrensordnung. Die Gerichte entscheiden in richterlicher Unabhängigkeit, welche Beweise sie in einem Prozess zulassen. Das vorliegende BHE-Papier ist daher nicht als Richtlinie oder Empfehlung zur Nutzung digitaler Videobilder vor Gericht zu verstehen, sondern vielmehr als Hinweispapier, wie die Gerichtsverwertbarkeit solcher Bilder im Falle einer Nutzung vor Gericht reibungsloser und zuverlässiger erfolgen kann. Dabei wird hier vorausgesetzt, dass der Betrieb der Videoüberwachungsanlage den jeweils gültigen Datenschutzrichtlinien entspricht. Daher soll unter Wahrung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung nachfolgend dargestellt werden, wie die technischen Standards digitaler Videobilder verbessert und diese so für die Gerichte einfacher handhabbar gemacht werden können.
Die Videoüberwachung
Die Videoüberwachung in bestimmten Einsatzbereichen, z.B. in Banken, Supermärkten oder an Tankstellen, gehört heute zu unserem täglichen Leben wie der Geldautomat oder die Scannerkasse im Einzelhandel.
Das Ziel der Videosysteme ist jedoch nicht, jeden beliebigen Menschen ständig im Blick zu haben, sondern entweder Straftaten zu verhindern oder kritische, meist kriminelle Vorgänge zu dokumentieren und so den Ermittlungsbehörden Hinweise und Beweise für die Überführung der Täter zu liefern.
Bei professionell eingesetzten Videoüberwachungsanlagen werden inzwischen ausschließlich digitale Bildaufzeichnungssysteme eingesetzt. Zielsetzung dabei ist die zuverlässige und aussagekräftige Nachvollziehbarkeit von Vorgängen, die im Erfassungsbereich der Videoüberwachung passieren.
So sind nach Überfällen oder gewalttätigen Übergriffen bspw. im Selbstbedienungsfoyer von Banken die Bilddaten der vorgeschriebenen digitalen Bildaufzeichnungssysteme eine wichtige Ermittlungsbasis für die Polizei.