Wichtige Hinweise zum Schutz gegen Einbruch in Gewerbeobjekte
Es kann jeden treffen Gewerbeobjekte, angefangen vom Kiosk über Gaststätten, Lager- und Produktionshallen, Handwerksbetriebe bis hin zu Ladengeschäften mit hochwertigen Artikeln – um nur einige zu nennen – sind nach polizeilichen Erfahrungen immer wieder Ziel von Einbrechern. Dies gilt ebenso für Büros, Praxen und Kanzleien. Leider sind viele der Meinung, sie könne ein Einbruch nicht treffen. Ist es dann doch passiert, sitzt der Schock oft tief; die Realität hat die Geschädigten schnell eingeholt.
„Einbrecher sind immer Profis ...“ Den typischen Einbrecher gibt es nicht. Es kann sich sowohl um örtliche Täter als auch um gezielt operierende überörtliche Einbrecherbanden handeln. Diese gehen oft mit brachialer Gewalt vor, um schnell an Beute zu kommen.
„Ich bin ja gut gesichert ...“ Leicht erreichbare und schlecht gesicherte Eingangstüren, Fenster, Schaufenster, Kellerlichtschächte usw. sind günstige Gelegenheiten und für Einbrecher kein großes Problem. Türen und Fenster werden oft schon in Sekundenschnelle überwunden. Aber auch offene und gekippte Fenster, die Eingangstür, die nur ins Schloss gezogen ist oder der sorglose Umgang mit Schlüsseln erleichtern Einbrüche. In Gewerbeobjekte dringen Einbrecher aber auch über Dächer ein oder durchbrechen sogar Wände.
„Einbrecher kommen nachts ...“ Vorsicht! In Gewerbeobjekte wird zwar überwiegend nachts und an Wochenenden eingebrochen; bietet sich jedoch eine günstige Gelegenheit, schlagen Einbrecher auch während der Geschäftszeiten zu.
Tatort nicht nur „auf der grünen Wiese“ Abgelegene Gewerbegebiete „auf der grünen Wiese“ oder unbewohnte, nachts menschenleere Büro- und Geschäftshäuser in der Stadt sind ebenso betroffen wie „attraktive“ Objekte in bewohnten innerstädtischen Bereichen.